In dem am 4. Juli erschienenen Beitrag warnt der Aussiedlerbeauftragte vor zusätzlichen Erschwernissen bei der Integration von Russlanddeutschen, wenn die „spezifischen Voraussetzungen des Zuzugs“ außer Acht gelassen werden. Als Beispiel erwähnt er Beschränkungen durch das Ausländerrecht beim Nachzug von Familienangehörigen. Was in anderen Fällen etwa dem Schutz zwangsverheirateter Frauen dienen könne, drohe im Blick auf deutschstämmige Aussiedler „unversehens die integrationspolitisch wünschenswerte gemeinsame Ausreise russlanddeutscher Kernfamilien zu verhindern“.
Bei der Forderung nach deutschen Sprachkenntnissen gibt sich der CDU-Politiker nachsichtig. Zweifellos müsse jeder deutsch sprechen, der in der Bundesrepublik heimisch werden wolle, allerdings: „Die apodiktische Forderung an russlanddeutsche Familien, einen bestandenen Sprachtest als Voraussetzung für eine Aufnahme in Deutschland nachzuweisen, verkennt wesentliche Aspekte der Entwicklung dieser Volksgruppe.“ Etwa die Verfolgung der deutschen Bevölkerungsgruppe in der Stalin-Ära und das Verbot, die deutsche Muttersprache zu benutzen. So komme es, dass sich Russlanddeutsche in ihren Herkunftsgebieten heute nicht mehr über eine gemeinsame Sprache bestimmen, sondern über ein gemeinsames Schicksal.
Auch in Russland geht die Aufarbeitung der Vergangenheit nur zögerlich voran. Ein Gesetz zur Rehabilitierung der Russlanddeutschen liegt der Staatsduma in der neunten Fassung vor, ohne dass eine Entscheidung zu Gunsten der deutschen Bevölkerungsgruppe gefällt worden sei. Bergner bezeichnet eine gesetzliche Regelung als „notwendig“ und weist zugleich darauf hin, dass von deutscher Seite kaum Einfluss auf den russischen Gesetzgeber genommen werden könne. (© ORNIS/us, 5. Juli 2006)