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Klosa hatte Spätaussiedler bezeichnet als „Klientel, die durch Gewaltbereitschaft auffalle“. Die GfbV hat am 9. Juli ihre Strafanzeige bekräftigt und der Behörde mangelnde Prüfung vorgeworfen. In ihrem Schreiben an die GfbV hatte die Staatsanwaltschaft geltend gemacht, die Äußerungen des Polizeichefs verletzten nicht die Menschenwürde der Bevölkerungsgruppe. Klosa hatte sich zudem von seiner Feststellung distanziert und stattdessen die Gesetzestreue von Aussiedlern hervorgehoben. Auch der geplante Austausch von Polizeibeamten mit Hannovers Partnerstadt Iwanowo dient nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „nicht Diskriminierung und Ausgrenzung, sondern Verstehen und Umgehen mit russischen Spätaussiedlern“.
Nach Presseberichten sollen die Polizisten aus Russland in Hannover hospitieren und dabei auch aktiv Dienst tun. Klosa hob vor allem ihr „energisches und entschlossenes Auftreten“ hervor. Denn Freundlichkeit führe im Umgang mit Spätaussiedlern häufig nicht zum Ziel. Die Staatsanwaltschaft wertet das Auftreten der russischen Polizisten als Gelegenheit für die deutschen Kollegen, „mehr über die kulturellen Hintergründe zu erfahren und damit Handlungsweisen aber auch Aggressionen besser verstehen zu können“.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker, die seit fast 40 Jahren für Minoritätenschutz eintritt, wendet dagegen ein, dass in Russland besonders Angehörige von ethnischen und religiösen Minderheiten keine guten Erfahrungen mit der Polizei machten: „Fragt sich dann, was man sich von dem Einsatz russischer Polizisten gegen deutsche Aussiedler aus den GUS-Staaten verspricht.“
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