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In seiner jüngsten Sitzung Anfang Juni in Bonn hat der Presserat insgesamt fünf Rügen ausgesprochen. Dem im Drei Quellen-Verlag erscheinenden „rundblick NORD-REPORT“ wird vorgeworfen, gegen das Verbot der Diskriminierung verstoßen zu haben. In Ziffer 12 des Pressekodex’ heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
In dem Kommentar war Aussiedlern in Deutschland zudem nahe gelegt worden, in ihre frühere Heimat zurückzukehren. Der Bundesregierung wird geraten: „Deutschland sollte das fördern.“ Über die Motive der „nach der Wende in Scharen nach Deutschland eingesickerten Russland’deutschen’“ teilt der Autor nichts mit, dagegen unterstellt der Kommentar, niemand wage, das vermeintliche Problem der Kriminalität unter Aussiedlern anzusprechen. Verglichen mit anderen Zuwanderern seien Russlanddeutsche „stets privilegiert“ gewesen.
Der Deutsche Presserat ist ein Organ der Verleger- und Journalistenverbände und übt freiwillige Selbstkontrolle der gedruckten Medien aus. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Presserat einzureichen. In regelmäßigen Sitzungen entscheidet der Rat, ob eine Beschwerde begründet ist. (© ORNIS/us, 9. Juni 2007)
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