Mit dem Zuwanderungsgesetz, das seit Beginn dieses Jahres gilt, ist es in Deutschland erstmals möglich, Einwanderung in geordnete Bahnen zu lenken. Außerdem erhalten Zuwanderer erstmals einen Rechtsanspruch auf staatliche Integrationshilfen. Die Angebote stehen auch russlanddeutschen Spätaussiedlern und ihren Angehörigen zur Verfügung, die aus der früheren Sowjetunion nach Deutschland kommen.
Bislang haben nur deutschstämmige Aussiedler selbst, nicht aber ihre Familienmitglieder derartige Eingliederungshilfen erhalten. Darauf wies der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, der sozialdemokratische Abgeordnete Hans-Peter Kemper, am 11. April in Berlin auf einer Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung hin.
Für die Integration der Aussiedler hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr rund 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Erwartet werde allerdings, so Kemper, dass sich die Zuwanderer ihrerseits bemühen, in der Bundesrepublik heimisch zu werden. Dazu zähle, dass sie mindestens Grundkenntnisse in der deutschen Sprache hätten. Noch immer reisten viele Spätaussiedler mit falschen Vorstellungen über das Leben und die gesellschaftlichen Verhältnisse nach Deutschland.
Das führe häufig zu Enttäuschung, Unzufriedenheit und auch Vereinsamung. Bei ihrer Unterstützung der beruflichen und sozialen Perspektive von Russlanddeutschen in der GUS wolle die Bundesregierung deshalb die Betroffenen „darin bestärken, nicht leichtsinnig und übereilt ihre in den Herkunftsländern gewachsenen gesellschaftlichen und familiären Strukturen aufzugeben“. Vielfach sind Aussiedler in jüngster Vergangenheit nach kurzem Aufenthalt in Deutschland wieder in ihre alte Heimat zurückgekehrt. (© ORNIS, 11. April 2005)