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„Was sich hier abgespielt hat, ist völlig absurd.“

Auch Alexander Dudarjew ist ins Visier der Justiz geraten

Ein Gedenkbuch wie viele andere sollte es werden. Zur Erinnerung an verfolgte und deportierte Russlanddeutsche und mit Unterstützung aus Deutschland hatte Michail Suprun aus Archangelsk die Publikation vorbereitet. Als der russische Geheimdienst einschritt, kam auch der Leiter des örtlichen Archivs in Bedrängnis.

 

St. Petersburg, im November 2009 - Im Verfahren gegen der Historiker Michail Suprun aus Archgangelsk droht auch einem Mitarbeiter eine Anklage. Oberst Alexander Dudarjew ist Leiter des Archivs, in dem Michail Suprun arbeitete. Ihm wird vorgeworfen, gegen Artikel 286, Abs. 1 des Strafgesetzbuches verstoßen, also seine Dienstbefugnisse überschritten zu haben, weil er Michail Suprun die Arbeit im Archiv und das Anfertigen von Kopien gestattet habe. In einem Gespräch mit Radio Liberty antwortet Alexander Dudarjew.

Radio Liberty: Auf welcher Grundlage haben Sie Michail Suprun die Arbeit im Archiv genehmigt?
Alexander Dudarjew: Natürlich auf gesetzlicher Grundlage. Wir haben hier eine interne Dienstanweisung […], der zufolge Hochschulprofessoren in unseren Archiven arbeiten dürfen. Formal muss dazu ein Antrag der betreffenden Universität vorliegen, und den gab es.

Viele Widersprüche

Es wurde festgelegt, dass Suprun die Dokumente einzig und allein zu Forschungszwecken verwenden darf. Nun ja, auch die Herausgabe eines Gedenkbuches war geplant.

Glauben Sie, dass sich die geplante Veröffentlichung aus Sicht der Untersuchungsbehörde strafmildernd oder eher belastend auswirkt?
Eine schwierige Frage. Es geht darum, dass sich hier zwei Gesetze widersprechen: das Datenschutzgesetz und das Archivgesetz. In unserer Gesetzgebung gibt es sehr viele Widersprüche. Als 2006 das Datenschutzgesetz verabschiedet wurde, gab es keine konkrete Erläuterung, was das eigentlich ist.

Außerdem sind Akten von Verfolgten vom Datenschutzgesetz ausgenommen. Im Archivgesetz geht es nicht um persönliche Daten, sondern um die Nichtweiterverbreitung persönlicher und familiärer Geheimnisse. Aber eine Erklärung, was genau darunter zu verstehen ist, gibt es nicht. Unsere Dienstanweisungen und methodischen Empfehlungen erlauben es uns, Wissenschaftlern die Arbeit in den Archiven zu genehmigen. Ich habe mich nach den Dienstvorschriften gerichtet.

"Alle sollen wissen, dass er unschuldig war."

Angehörige von Verfolgten wollten angeblich keine Angaben über ihre Familienmitglieder in einem Gedenkbuch sehen. Glauben Sie das?
Durch meine Arbeit habe ich sehr viel mit Verfolgten und auch deren Verwandten zu tun. Und ich weiß, dass sie im Gegenteil gekränkt sind, wenn wir ihre Namen im Archiv nicht finden. Es geht dabei auch darum, dass der Status eines Verfolgten mit gewissen Vergünstigungen verbunden ist. Das, was jetzt geschehen ist, ist völlig absurd.

Warum?
Stellen Sie sich doch einmal vor: Ein Mensch war Repressionen ausgesetzt, er war eingesperrt und hat viel Leid ertragen müssen. Er oder seine Angehörigen würden doch niemals einen Antrag ausgerechnet bei der Institution stellen, die eigentlich für die Repressionen verantwortlich ist. Denkbar wäre vielleicht noch, dass er sich an die Staatsanwaltschaft wendet, aber selbst das hat es in der Vergangenheit nicht gegeben.
„Sollten hier in einem Präzedenzfall tatsächlich Archivmitarbeiter für die Mitarbeit an einem Gedenkbuch verurteilt werden, hätten sehr viele Menschen darunter zu leiden, weil sie keine Informationen mehr bekommen würden.“ Alexander Dudarjew.
Ganz im Gegenteil, uns schreibt man: Wir können nichts finden, bestätigen Sie uns bitte, dass mein Großvater verfolgt, entkulakisiert und verurteilt wurde. Finden Sie es heraus, wir wollen, dass er rehabilitiert wird. Alle sollen wissen, dass er ein unschuldiges Opfer war.

Ein zweites Moment. Gedenkbücher werden im ganzen Land herausgegeben. Meine Kollegen, also Archivmitarbeiter, die überall im Land ähnliche Posten wie ich bekleiden, sind einfach schockiert. Viele stehen unmittelbar vor der Veröffentlichung solcher Bücher und wissen jetzt nicht, was sie tun sollen. Bis jetzt war es doch immer ein Plus für uns, wenn wir die Herausgabe dieser Bücher unterstützt haben.

Noch im Jahr 2000 gab es die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, die Listen aller Verfolgten in den Medien zu veröffentlichen. Das heißt, die Daten der Verfolgten wurden in den Zeitungen abgedruckt.

Ermittlungen dauern an


Es gibt aber, wie Sie selbst sagen, Widersprüche in den Gesetzen. Befürchten Sie nicht, dass Sie unter Ausnutzung dieser Widersprüche, trotzdem zur Verantwortung gezogen werden könnten?
Nun ja, es würde mich nicht überraschen, wenn sie es tun. In unserem Land ist alles möglich.

Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wurden Sie verhört?
Ich bin zweimal vorgeladen worden. Ich habe alle Fragen ausführlich beantwortet. Gestern wurden meine Mitarbeiter vorgeladen und befragt. Dokumente wurden beschlagnahmt. Sie können nichts finden und suchen regelrecht nach konkretem belastenden Material.
Konkretes belastendes Material, was ist das?
Irgendwas.

Vielleicht Anzeichen für den Verstoß gegen die Brandschutzordnung?
Möglich. Der Untersuchungsrichter hat meinen Mitarbeitern schon mitgeteilt, dass die Frist für die Voruntersuchung verlängert wird. Ein Monat ist noch nicht rum, aber er teilt bereits mit, dass zwei Monate nicht ausreichen.

Heißt das, dass Sie den Ausgang der Sache pessimistisch sehen?
In unserem System ist es schwer, Optimist zu sein. Man ist zwar schon vieles gewohnt, aber trotzdem … Ich bin einfach verwundert und schockiert. Es geht hier um ein heikles Thema, das Menschenschicksale berührt. Viele wissen bis heute noch nichts über das Schicksal ihrer Angehörigen. Die Herausgabe der Gedenkbücher hilft ihnen, eine Spur zu entdecken, vielleicht sogar den Begräbnisort ausfindig zu machen.

Sie bitten um Hilfe bei der Suche nach dem Begräbnisort, um dort einen Grabstein aufstellen zu können. Immer, wenn irgendwo Informationen veröffentlicht wurden, hat man uns geschrieben. Die Leute baten darum, zu uns kommen und die Dokumente einsehen zu können. Es gibt bestimmte Dokumente, die nur den Angehörigen ausgehändigt werden, wie Fotos oder persönliche Briefe. [...]

Quelle: „Полковник Александр Дударев: …“,
„Polkivnik Aleksandr Dudarev: …“,
http://hro.org vom 16. Oktober 2009;
Übersetzung: Norbert Krallemann

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