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Baltikum: Neue Regelung für Aussiedler

Kriegsfolgenschicksal muss nachgewiesen werden
Baltikum: Neue Regelung für Aussiedler

Berlin (ORNIS) - Spätaussiedler aus den baltischen Staaten müssen künftig nachweisen, dass ihr Leben anhaltend durch die Folgen des Krieges überschattet ist. Das so genannte Kriegsfolgenschicksal wurde bislang allen Deutschstämmigen aus der früheren Sowjetunion kollektiv zuerkannt. Für Estland, Lettland und Litauen gilt diese Regelung nicht mehr. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. In einer Presserklärung heißt es:

Das Bundeskabinett hat notwendige Anpassungen des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Spätaussiedlerbewerber aus den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen müssen nun ihr Kriegsfolgenschicksal nachweisen. Mit weiteren Regelungen soll verhindert werden,  dass gewaltbereite Extremisten nach Deutschland kommen.
Die frühere gesetzliche Vermutung des Kriegsfolgenschicksals für Spätaussiedlerbewerber aus den baltischen Staaten ist seit deren EU-Beitritt überholt. Diese Vermutung gilt künftig nur noch für Bewerber aus anderen Teilen der ehemaligen Sowjetunion.

Rechtfertigen künftig Tatsachen die Schlussfolgerung, dass Spätaussiedlerbewerber einer Vereinigung angehören, die den Terrorismus unterstützt, erhalten sie den Aussiedlerstatus nicht.

In diesem Zusammenhang können vom zuständigen Bundesverwaltungsamt die Sicherheitsbehörden eingeschaltet werden. Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt können bei der Überprüfung von Personen beteiligt werden.

Die Regelungen zur Integration der Spätaussiedler und ihrer Angehörigen werden verbessert. Fahrtkostenzuschüsse ermöglichen, dass Integrationskurse in größerer Entfernung besucht werden. In ländlichen Gebieten ist es nicht immer möglich, Integrationskurse ortsnah anzubieten.

Das Aufnahmeverfahren wird vereinfacht. Zukünftig ist ausschließlich das Bundesverwaltungsamt zuständig. Dadurch entfällt die bisherige Doppelprüfung durch das Bundesverwaltungsamt und die Länder.

Ebenso wird die Frage, ob eine Eingliederungshilfe gewährt wird, künftig durch das Amt entschieden. Diese Bündelung der Entscheidung vermeidet den kostspieligen Aktenversand an die Länder und den Aufwand, die Bundesmittel an die Länder zu verteilen. (ORNIS/BPA, 26. Oktober 2006)
 
Links zum Thema
- Pressemeldung der Bundesregierung

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