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Archangelsk, im Dezember 2011 – Das Urteil gegen Michail Suprun und den Leiter des Informationszentrums der Innenbehörde von Archangelsk, Alexander Dudarjev, konnte nicht überraschen, seit sich ein ähnlicher Schuldspruch bei der letzten Anhörung der Beklagten Ende November bereits abzeichnete.
Die Staatsanwaltschaft hatte zum Schluss eines für die Ermittler überaus peinlichen Verfahrens nur noch eine Geldstrafe für Suprun gefordert und eine Bewährungsstrafe für Dudarjew. Immerhin waren fast alle Zeugen der Anklage während der Befragung von ihren Beschuldigungen abgerückt.
Ende Oktober ist das Verfahren gegen den Historiker der Pomorischen Lomonossow-Universität in Archangelsk eröffnet worden. Die Anklage lautete auf Verletzung von Datenschutzbestimmungen und der Privatsphäre. Vor zwei Jahren hatten Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes FSB Büro und Privaträume Michail Supruns durchsucht und wichtige Forschungsunterlagen konfisziert.
Für ein Gedenkbuch zur Erinnerung an das Schicksal Russlanddeutscher sammelte der Wissenschaftler Informationen zu den Opfern der Deportation des Jahres 1941, als Angehörige der Minderheit von Krim und Wolga auch in das Gebiet Archangelsk verschleppt wurden. Geplant war ein „Trauerbuch Archangelsk“. Das Projekt wurde vom Deutschen Roten Kreuz und vom Historischen Forschungsverein der Deutschen aus Russland in Nürnberg unterstützt. Suprun hatte damals bereits 20 Prozent der Opfer ermittelt.
Ob die Verteidigung Supruns gegen das Urteil Berufungsklage einreichen wird, steht noch aus.
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