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Wenn der deutsche Pass wertlos wird

Eine zweite Staatsbürgerschaft ist nicht rechtens

Berlin (ORNIS) - Spätaussiedler, die einen Pass ihres früheren Heimatlandes besitzen, haben möglicherweise ihre deutsche Staatsangehörigkeit verwirkt. Seit dem 1. Januar 2000 gilt die Regelung: Wer als Deutscher eine weitere Staatsbürgerschaft erwirbt, gibt seinen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf. Manchen Aussiedlern ist die Gesetzeslage nicht bekannt.


Bis Ende 1999 galt eine andere Regelung: Deutsche, die in der Bundesrepublik lebten („Inlandsklausel“) und etwa einen Pass für Russland, Kasachstan, Kyrgyzstan oder ein anderes Land ihrer Herkunft beantragt und erhalten hatten, durften ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten. Wer noch aus dieser Zeit einen Pass besitzt, ist auch weiterhin auf der sicheren Seite und kann berechtigt eine doppelte Staatsbürgerschaft beanspruchen. Der zusätzliche Pass darf allerdings nicht nach dem 31. Dezember 1999 ausgestellt worden sein.

Das heißt andererseits: Spätaussiedler in Deutschland, die nach dem 1. Januar 2000 eine zweite Staatsbürgerschaft erhalten haben, sind rechtlich keine Deutschen mehr. Ende Mai warnte der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Hans-Peter Kemper, davor, Pässe in den Herkunftsländern zu beantragen, um beispielsweise ohne Visum in die frühere Heimat reisen zu können. Wer auf diese Weise die deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe, so Kemper, gebe damit alle Rechte und Pflichten als Deutscher auf und werde juristisch wie ein Ausländer behandelt.

Welche Folgen kann das für Aussiedler in Deutschland haben? Betroffene sollten sich umgehend um einen so genannten Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche bemühen und schließlich die Wiedereinbürgerung beantragen. Das gilt auch für die Kinder von Aussiedlern, die schon in Deutschland geboren wurden, sofern für sie ebenfalls ein Pass des elterlichen Herkunftslandes beantragt wurde.

Kemper riet allen Aussiedlern, die in den vergangenen fünf Jahren die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes beantragt und erhalten haben, sich den Beratungsstellen der Aussiedlerverbände anzuvertrauen und nähere Auskünfte einzuholen. Möglicherweise zählen einige zu den Betroffenen, ohne dass ihnen ihre Situation bereits klar ist. Hier können Berater helfen. (© ORNIS, 29. Mai 2005)

 
Links zum Thema
- Aussiedlerbeauftragter der Bundesregierung

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